Unfallschutz - Das Sicherheits-Extra
Führerscheinantrag
BF 17 - Begleitetes Fahren mit 17
Führerschein auf Probe
ASF-Seminare (Aufbauseminare für Fahranfänger)
ASP-Seminare (Aufbauseminare für Punkteauffällige mit Eintragungen ...)
ADR-Kurse (für Gefahrgutfahrer)
LKW-Fahrer Weiterbildung nach §5BKrFQG
Unfallschutz - Das Sicherheits-Extra
Unsere Fahrschule hat den Unfall-Schutz!
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzten müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen Ursache war?
Mehr Infos in der Broschüre.
Um die Broschüre angezeigt zu bekommen wird der kostenlosen Adobe Reader benötigt. Diesen kann man hier kostenlos herunterladen.
Führerscheinantrag
Nachdem du dich in unserer Fahrschule angemeldet hast, stellen wir für dich deinen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle deines Landkreises.
Was für die Antragstellung benötigt wird:
- 2 Lichtbilder neueren Datums
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag (nur bei Führerschein BF 17)
BF 17 - Begleitetes Fahren mit 17
Führerschein mit 17:
- der Fahranfänger darf mit 16 ½ Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen
- die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich
- es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden
- der Ausbildungsinhalt entspricht dem der normalen Fahrerlaubnis der Klasse B
- mit 17 Jahren darf man alle Fahrzeuge, die in Klasse B beschrieben sind, fahren
- man darf ohne Begleitung alle Kfz der Klassen M, S und L fahren
- Gültigkeit des Führerscheins mit 17 in ganz Deutschland
- nach der Fahrprüfung Beginn der Probezeit (2 Jahre)
- mit 18 Jahren wird der offizielle EU-Kartenführerschein ausgehändigt
zur Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- max. 3 Punkte im VZR in Flensburg
- es wird empfohlen sich in die Aufgabe einweisen zu lassen
Führerschein auf Probe
Für den ersten Führerschein gilt eine Probezeit von zwei Jahren (außer in den Klassen L, M, S und T). Bei groben Verkehrsverstößen in diesen zwei Jahren, wird von der Verkehrsbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Der Führerschein bleibt trotzdem voll gültig, aber die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre. Nach der Teilnahme am Aufbauseminar (ASF) sollte einem möglichst keine weitere grobe Auffälligkeit mehr innerhalb der jetzt verlängerten Probezeit geschehen. Passiert es dennoch, dann ist der Führerschein mindestens 6 Monate in der "Reinigung" und man muss zu Fuß gehen. Vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist dann meistens eine verkehrspsychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
ASF-Seminare (Aufbauseminare für Fahranfänger)
Informationen über Seminare nach dem Programm ASF des Deutschen Verkehssicherheitsrates e.V. - DVR
Wenn jemandem während der zweijährigen Probezeit ein Verkehrsverstoß passiert und man deswegen einen oder mehrere Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erhält, dann muss man auf Anordnung des zuständigen Straßenverkehrsamtes an einem Aufbausemniar für Fahranfänger teilnehmen.
Der Ablauf:
ASP-Seminare werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Es gibt 4 Sitzungen von 135 Minuten Dauer. Vor der zweiten Sitzung muss eine Beobachtungsfahrt durchgeführt werden. Es gibt keine Prüfung, die Teilnahme an jeder Sitzung ist zwingend erforderlich, weil sonst keine Bescheinigung ausgestellt wird.
Der Inhalt:
Man erhält viele Tipps und Anregungen um zukünftig möglichst keine weiteren Probleme mehr mit dem Gesetzgeber zu bekommen. Die Gespräche und Diskussionen in den Sitzungen sollen auch dazu beitragen, dass die Teilnehmer sich zukünftig sicher und ohne weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr zurechtfinden können.
ASP-Seminare (Aufbauseminare für Punkteauffällige mit Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg)
Informationen über Seminare nach dem Programm ASP des Deutschen Verkehssicherheitsrates e.V. - DVR
Wer 18 oder mehr Punkte hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Deshalb lohnt es sich, frühzeitig an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- wer nicht mehr als 8 Punkte hat, dem werden 4 Punkte abgezogen
- wer 9 - 13 Punkte hat, dem werden 2 Punkte abgezogen
- wer 14 oder mehr Punkte hat wird aufgefordert teilzunehmen - ohne Punkteabzug
Alkohol- oder Drogensünder dürfen an ASP-Seminaren nicht teilnehmen, sie benötigen besondere Aufbauseminare!
Der Ablauf:
ASP-Seminare werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Es gibt 4 Sitzungen von 135 Minuten Dauer. Vor der zweiten Sitzung muss eine Beobachtungsfahrt durchgeführt werden. Es gibt keine Prüfung, die Teilnahme an jeder Sitzung ist zwingend erforderlich, weil sonst keine Bescheinigung ausgestellt wird.
Der Inhalt:
Die Teilnehmer besprechen und diskutieren mit dem Seminarleiter Beispiele und Erfahrungen, die während einer Autofahrerkarriere gemacht worden sind. Gemeinsam wird überlegt, wie zukünftige Regelverstöße vermieden werden können. Die Hilfen und Ratschläge dienen auch dazu, eine bessere Fahrweise zu erlangen.
ADR-Kurse (für Gefahrgutfahrer)
An die Fahrzeugführer, die Gefahrgut befördern, werden besondere Anforderungen gestellt. Deshalb verlangt der Gesetzgeber die Teilnahme an einer Schulung. Wir sind seit 1989 mit unserer Fahrschule als anerkannter Schulungsträger für die Industrie- und Handelskammer Lübeck in der Gefahrgutfahrerausbildung erfolgreich tätig. Bei uns werden Stück- und Schüttgut sowie Tanklastwagenfahrer nach ADR 2011 ausgebildet. Die ADR-Bescheinigung wird für 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit muss eine Fortbildungsschulung stattfinden, damit sich die Fahrer über die gesetzlichen Änderungen und den technischen Fortschritt informieren können. Diese Kurse finden bei uns regelmäßig statt und werden jeweils rechtzeitig angekündigt.
LKW-Fahrer Weiterbildung nach §5BKrFQG
Seit dem 10.09.2009 ist das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wirksam.
Wer ist davon betroffen?
z.B. alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die im Güterkraft- oder Werkverkehr gewerblich fahren. IHK Lübeck
Welche Anforderungen werden bei der Weiterbildung gestellt?
Teilnahme an 35 Stunden Schulung über einen Zeitraum von 5 Jahren. Ein Seminar, genannt Modul, dauert jeweils 7 Stunden. Hat man 5 Module absolviert, entweder einzeln oder als Block, erhält man eine Teilnahmebescheinigung und bekommt dann die notwendige Schlüsselzahl 95 von dem jeweiligen Straßenverkehrsamt in die Fahrerlaubnis eingetragen.
Warum Weiterbildung?
Die Weiterbildung soll dazu dienen, die bereits vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Kraftfahrers immer auf dem neuesten Stand zu halten. Sie ist alle 5 Jahre Pflicht. Dies dient natürlich auch der Erhöhung der aktiven und passiven Verkehrssicherheit. Deshalb ist die Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer alle 5 Jahre, zur Pflicht gemacht worden.